Im Strafrecht liegt mein Schwerpunkt im Verkehrsstrafrecht, den Eigentums- und Körperverletzungsdelikten.
Im Verkehrsstrafrecht konnte ich meine Mandanten bereits in einer Vielzahl von Bußgeldsachen und Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten erfolgreich vertreten.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bespreche ich mit dem Mandanten stets den taktisch erfolgversprechendsten Weg.
Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird der Mandant umfassend hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise mündlich beraten.