René Kusch Rechtsanwalt
Bankkaufmann Buchprüfer
Die Mandanten werden im Erbrecht von mir beraten, ob es sinnvoll ist, die Erbfolge durch ein Testament oder aber einen notariellen Erbvertrag zu regeln.
Liegt bereits eine Testament vor, erkläre ich den Mandanten die Folgen dieser letztwilligen Verfügung.
Darüber hinaus erkläre ich meinen Mandanten die Vorzüge einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und bin bei Bedarf auch behilflich, diese Verfügungen zu erstellen.