René Kusch            Rechtsanwalt          

Bankkaufmann Buchprüfer

Die Mandanten werden im Erbrecht von mir beraten, ob es sinnvoll  ist, die Erbfolge durch ein Testament oder aber einen notariellen Erbvertrag zu regeln.

 

Liegt bereits eine Testament vor, erkläre ich den Mandanten die Folgen dieser letztwilligen Verfügung.

 

Darüber hinaus erkläre ich meinen  Mandanten die Vorzüge einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht und bin bei Bedarf auch behilflich, diese Verfügungen zu erstellen.