René Kusch            Rechtsanwalt          

Bankkaufmann Buchprüfer

Im Arbeitsrecht vertrete ich die rechtlichen Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht.

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit betrifft die Prüfung der Wirksamkeit von Kündigungen, Zeugnissen und Abmahnungen.

Bei Arbeitnehmern, deren Arbeitsverhältnis gekündigt worden ist, wird auch die Durchsetzbarkeit von Abfindungen geprüft. 

Ich prüfe, ob Zeugnisse von Arbeitnehmern korrekt und zulässig sind.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten hat, werden die Voraussetzungen und Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage erörtert.